Nutzen Sie die aktuellen Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) für Ihren Heizungswechsel.
Der Staat bezuschusst den Umstieg von fossilen Heizungen (Öl, Gas, Kohle) auf moderne Wärmepumpen mit bis zu 70% der gesamten Investitionskosten. Die Förderung wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgewickelt und kann direkt bei der KfW beantragt werden. Maximal werden förderfähige Kosten von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, was einem Zuschuss von bis zu 21.000 Euro entspricht.
Als zertifizierter Fachbetrieb kennen wir alle Förderrichtlinien und Kombinationsmöglichkeiten im Detail. Wir berechnen für Sie, welche Förderquote Ihnen zusteht, erstellen die notwendige Bestätigung eines Fachunternehmers (BzA) und unterstützen Sie beim gesamten Antragsprozess bei der KfW. Für unsere Kunden übernehmen wir diesen Service komplett kostenlos.
Jetzt kostenlos anfragenSo unkompliziert läuft die Zusammenarbeit mit unserem Meisterbetrieb ab:
Wir prüfen Ihre persönliche Förderberechtigung (Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus).
Nach Ihrer Beauftragung erstellen wir die zwingend erforderliche 'Bestätigung des Fachunternehmers' mit allen technischen Daten.
Wir laden die Dokumente im KfW-Portal hoch. Nach der Genehmigung und Installation wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Die Förderung besteht aus drei Teilen: 1. Einer Grundförderung von 30% für alle Hausbesitzer. 2. Einem Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder über 20 Jahre alter Gasheizungen (bei Eigennutzung). 3. Einem Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von unter 40.000 Euro. Die Boni sind kombinierbar, die Gesamtförderung ist jedoch bei maximal 70% gedeckelt.
Diesen zusätzlichen Bonus erhalten Sie, wenn Ihre neue Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt (Geothermie) oder wenn ein natürliches Kältemittel (wie Propan R290) zum Einsatz kommt. Da wir standardmäßig Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln verbauen, sichern wir Ihnen diesen Bonus in fast allen Fällen.
Um die Förderung der KfW zu erhalten, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Die Wärmepumpe muss eine berechnete Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen und ein zertifizierter hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage muss durchgeführt werden. Beide Nachweise erbringen wir als Fachbetrieb für Sie.
Eine wichtige Änderung seit 2024: Der Förderantrag muss zwingend gestellt werden, nachdem ein Liefer- und Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung (Koppelung an die Förderzusage) unterzeichnet wurde. Wir erstellen Ihnen einen entsprechenden vertraglichen Entwurf, der Sie rechtlich perfekt absichert.